Jahresmitgliederversammlung hat stattgefunden

Jahresmitgliederversammlung am 19. November 2021

Liebe Schützinnen und Schützen,

unsere Jahresmitgliederversammlung hat am 19.11.2021 in unserem Vereinsheim stattgefunden. Um die coronagerechten Abstände einzuhalten fand die Versammlung dieses Mal auf dem Kurzwaffenstand statt. Da dort nur eine schwache Beheizung möglich ist, war es recht kalt. Trotzdem waren 32 Mitglieder anwesend! Wir haben uns sehr gefreut, dass so viele Mitglieder teilgenommen haben. Vielen Dank!

Hier möchten wir Euch einen Überblick über die besprochenen Themen und Beschlüsse geben.

Glücklicherweise gab es in diesem Jahr keine Todesfälle zu beklagen. Die Totenehrung konnte entfallen. Das war schon mal ein guter Start.

Wie Ihr Euch alle denken könnt, waren die Berichte des 1. Vorsitzenden, des Schützenmeisters und des Sportwarts durch die coronabedingten Einschränkungen im sportlichen und geselligen Leben unseres Vereins sehr kurz. Der 1. Vorsitzende berichtete über die Schließungen des Vereins in 2020, über die Erstellung von Hygienekonzepten, um möglichst irgendwie doch noch ein klein wenig weitermachen zu können. Der Schützenmeister berichtete über die ausgefallenen Wettbewerbe – sowohl die sportlichen als auch die traditionellen Veranstaltungen, er war in weniger als einer Minute am Ende. Nur der Sportwart konnte ein paar kleine Siegerehrungen vornehmen, denn wir hatten es in Übereinstimmung mit den Coronaregeln doch noch irgendwie geschafft, ein paar Wettbewerbe zur Vereinsmeisterschaft durchzuführen.

Größeren Umfang nahm dann der Bericht der Schatzmeisterin ein. Astrid Claßen musste auch dieses Jahr wieder sinkende Einnahmen und steigende Ausgaben verkünden. Ehedem vorhandene Rücklagen sind vollständig aufgebraucht – wir leben von „der Hand in den Mund“. Die Situation ist nur als dramatisch zu bezeichnen – und das nicht erst in diesem Jahr. Auch unser Verein ist von enorm gestiegenen Gas- und Strompreisen betroffen, so wie wir ja auch alle selbst. Gesetzlich vorgeschriebene Baumaßnahmen, hier sei nur der Zaun um den Schießstand herum genannt, sind sehr teuer. Wenn wir den Anforderungen nicht nachgekommen wären, wäre der Schießstand von der Aufsichtsbehörde geschlossen worden.

In den letzten Jahren hat unser Verein regelmäßig mit einem Minus in der Kasse abgeschlossen. Diese Verluste konnten nur durch Spenden von einzelnen Mitgliedern ausgeglichen werden – nur dadurch konnte der Fortbestand unseres seit 182 Jahren bestehenden Vereins gewährleistet werden. Diese Spenden können aber kein dauerhafter Zustand sein.

Wenn wir so weitermachen, ist der Bestand unseres Vereins stark gefährdet. Es droht die Liquidation.

Deshalb hat der gesamte Vereinsvorstand eine Anhebung der Beiträge bei der Mitgliederversammlung beantragt.

Der monatliche Beitrag soll € 12,50 betragen. Unterschiede nach Frauen und Männern soll es nicht mehr geben. Das macht einen Jahresbeitrag von € 150,00. Der Jugend-beitrag beträgt die Hälfte. Eheleute und Partnerschaften zahlen gemeinsam € 250,00.

Die problematische Situation wurde allen Mitgliedern auf der Versammlung ausführlich dargestellt.

Der Antrag auf Erhöhung der Beiträge wurde daraufhin von allen Mitgliedern der Versammlung einstimmig beschlossen. Es gab keine Gegenstimmen und keine Stimmenthaltungen.

Dadurch ist der Fortbestand des Lübecker Schützenverein von 1839 e.V. auch über das 182’ste Jahr seines Bestehens hinaus gesichert.

Der Vorstand dankt allen anwesenden Mitgliedern sehr sehr herzlich für dieses überzeugende Votum und das in ihn gesetzte Vertrauen.

Wir hoffen sehr, daß auch die nicht anwesenden Mitglieder diesem Beschluss mit der gleichen Überzeugung folgen können wie die an dem Abend der Versammlung einstimmig beschließenden Mitglieder.

Fragen zur dringend notwendigen Beitragserhöhung beantwortet gerne jedes Mitglied des Vorstands. Bitte sprecht uns unbedingt an, wenn Ihr Gesprächsbedarf habt.

Des weiteren lag ein Antrag auf Erweiterung der Trainingszeiten vor. Beschlossen wurde, jeweils Montag von 18:00 bis 20:00 Uhr das Training auf dem Kurz- und Langwaffenstand zu ermöglichen. Die Aufsichten auf den beiden Ständen sind durch die Teilnehmenden selbst zu organisieren.

In einem weiteren Beschluss wurden auch die Königsgelder zeitgemäß angepasst. Vereinskönigin und Vereinskönig erhalten je € 300,00 für ein gemeinsam zu veranstaltendes Königsessen.

Die Sitzung endete in großem Einvernehmen aller Beteiligten um 20:20 Uhr.

Der Vorstand

 

 

Die Standabnahme ist erfolgt!

Hallo Zusammen,

die Zukunft unseres Schießstandes ist weiterhin gesichert. Die Abnahme durch den Schießstandsachverständigen, einen Vertreter der Waffenbehörde und einen Brandschutzexperten ist am 28.10.2021 erfolgt, unser 1. Vorsitzender Norbert hat ein einwandfreies Ergebnis erzielt. Es wurden keine Mängel festgestellt. Kleine Arbeiten müssen noch erledigt werden, dazu mehr wenn wir den endgültigen Bericht bekommen haben.

Der Schießbetrieb kann weitergehen!

Sehr maßgeblich für die Genehmigung des Schießstandes war der neue Zaun, der mit großem finanziellen Aufwand errichtet werden musste.

An dieser Stelle sei allen Spendern, die dazu beigetragen haben, daß der Zaun finanziert werden konnte sehr herzlich gedankt.

Viele Grüße
Der Vorstand

WaffG-Novelle kommt vorerst nicht

Die Arbeit des VDB und die Briefaktion zur Novelle des Waffen-Gesetzes haben einen ersten Erfolg erzielt! Nachstehend der Newsletter des VDB zum aktuellen Sachstand:


Herzlich Willkommen im Bundesfachverband VDB e.V.

Sehr geehrter Herr Heier,

Die Waffenrechtsverschärfung ist vom Tisch, die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf kurz vor Ende der Legislaturperiode kassiert.

Endlich gibt es Entwarnung für legale Waffenbesitzer!
Der gefürchtete Gesetzentwurf zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr kommen.

Zwar liegt uns hierzu keine offizielle Meldung vor, doch ein Blick auf die parlamentarischen Abläufe lässt ziemlich sicher darauf schließen, dass der Gesetzentwurf zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen den Bundestag in dieser Legislaturperiode nicht mehr beschäftigen wird.

Natürlich können wir nicht genau sagen, woher der Sinneswandel in der Regierungskoalition gekommen ist. Allerdings werden die intensiven Gespräche und Einlassungen betroffener Verbände, wie dem VDB, bei den Bundestagsabgeordneten sehr wohl wahrgenommen worden sein.

Seit Mitte März stemmte sich der VDB gegen das „Gesetz zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen“. Zuletzt wurden die Berichterstatter der Fraktionen im Bundestag sowie die Abgeordneten mit einer massiven Briefaktion der VDB-Mitglieder auf dieses brisante Thema aufmerksam gemacht.

Peter Braß, VDB-Experte für Interessenvertretung, führt einen möglichen Rückzieher der Bundesregierung ebenfalls auf die aktive Lobbyarbeit für den privaten Waffenbesitz zurück.
„Wir haben unseren Ärger über diesen Nacht-und-Nebel-Entwurf heruntergeschluckt und sofort den konstruktiven Dialog mit der Politik gesucht“, sagt Braß. „Dabei war es – neben der ausführlichen Stellungnahme des VDB – die große Beteiligung an unserem Briefgenerator, die dem Thema Waffenrecht auf der politischen Agenda die nötige Aufmerksamkeit gesichert hat.“

Nach dem Spiel ist vor dem Spiel
Die Abkehr von der aktuellen Waffenrechtsverschärfung ist kein dauerhafter Sieg der Vernunft. Eher ist es eine Chance und ein Weckruf für die Interessenvertreter des legalen Waffenbesitzes, die Reihen zu schließen und sich auf deutlich schärfere Dispute nach der Bundestagswahl am 26. September vorzubereiten. Der VDB ist dazu bereit!

Ein Blick auf die Wahlprogramme und möglichen Konstellationen der nächsten Regierungsbildung macht es deutlich: Als private Waffenbesitzer müssen wir strategisch wählen und uns auf ein aktives Eintreten für unsere Interessen einstellen.

In diesem Sinne wünsche ich noch eine erfolgreiche zweite Wochenhälfte,

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Ingo Meinhard
Geschäftsführer

Anstehende Veranstaltungen: